Aktuelles


Die Fortbildungsveranstaltung am 12.5.22

wurde so stark nachgefragt, dass leider nicht allen ein Platz angeboten werden konnte. Das dadurch deutlich gewordene Interesse werden wir aber, zum Anlass nehmen nach den Sommerferien weitere Veranstaltungen zu verschiedenen Schwerpunktthemen  anzubieten. 


22.04.22

Durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) von 2021 sind die Beteiligungsrechte von jungen Menschen, Eltern und Familien gestärkt worden (§ 8 Abs. 4, § 10a Abs. 1, § 36 Abs. 1, § 41a Abs. 1, § 42 Abs. 2 und Abs. 3 SGB VIII)
BerNi bietet daher eine online Fortbildungsveranstaltung unter der Überschrift
"Rechtsansprüche in der Kinder- und Jugendhilfe erkennen und durchsetzen" an.
Als Referenten konnten wir den Berliner Rechtsanwalt Benjamin Raabe gewinnen, der sich u. a. auf das Rechtsgebiet der Jugendhilfe spezialisiert hat.
Die Onlineveranstaltung, die sich an alle Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe wendet, findet am 12. Mai 2022 ganztägig von 9:00 bis 15:30 statt.
Weitere Angaben zum Inhalt der Veranstaltung zur Anmeldung und zu den Teilnahmebedingungen finden Sie hier unter diesem Link auch zum Download.  Fortbildung Rechtsansprüche 12.5.22


19.04.22


Nicht ganz neu, aber immer noch aktuell, ist die Broschüre
"Stress in der Jugendhilfe".

OMBKJ-02336-Broschuere-Stress...
Diese Broschüre die sich an Kinder, Eltern, Pflegeeltern, etc. richtet, informiert in einfacher Sprache über die Arbeit der Ombudschaft.
 
Sie kann hier heruntergeladen werden. Download Broschüre - Stress mit der Jugendhilfe?
Es ist auch möglich die Druckausgabe der Broschüre gegen einen kleinen Kostenbeitrag beim Bundesnetzwerk Ombudschaft zu bestellen.


03.04.2022

Am 22.03.2022 wurde im Niedersächsischen Landtag das "Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs und zur Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission" einstimmig verabschiedet.
Damit hat Niedersachsen als erstes Bundesland eine landesrechtliche Grundlage für Ombudsstellen geschaffen wie es der 2021 in das SGB VIII eingefügte § 9a vorschreibt.
Wir sind zuversichtlich, dass es damit möglich sein wird auch in Niedersachsen mit Hilfe der Förderung durch das Land ein ausreichendes, professionelles Angebot einer unabhängiger Ombudschaft für alle Ratsuchende in ganz Niedersachsen auszubauen.


01.12.2021

Unser Projekt ist heute gestartet. Unser ehrenamtliches Team wird ab sofort hauptamtlich durch Herrn Gottschling ergänzt.


01.08.2021

210805_Förder-Partnerschaft - Design-Richtlinien - Aktion Mensch-Markenplattform

Die Aktion Mensch hat unseren Antrag auf Förderung einer "Projektstelle zur Implementierung einer Ombudsstelle für Kinder- und Jugendhilfe für Niedersachsen" bewilligt.

Das bereits Anfang des Jahres geplante Projekt soll mit hauptamtlicher Unterstützung die dauerhafte Verankerung einer Ombudsstelle für ganz Niedersachsen vorbereiten. Die dafür notwendigen Vorarbeiten können durch unsere Mitglieder nicht ehrenamtlich neben der laufenden Beratungsarbeit geleistet werden. Eine Kurzfassung des Projekts finden sie hier.


09.06.2021

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ist heute in Kraft getreten.

Wir möchten hier auf drei Veränderungen hinweisen.

1. Im neu eingefügten § 9a SGB VIII wird festgelegt, dass die Länder sicher stellen müssen, dass für junge Menschen und ihre Familien sich im Konfiktfall mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe an eine Ombudsstelle wenden können.

2. Der § 45 Abs.2 Ziffer 4 wird dahingehend ergänzt, dass Träger stationärer Hilfen Beschwerdemöglichkeiten nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb der Einrichtungen gewährleisten müssen.

3. In den vergangenen Jahren waren wir sehr mit den rechtswidrigen Kostenbeitragsforderungen der Jugendämter gegen junge Menschen in stationären Einrichtungen und Pflegefamilien beschäftigt. Nachdem sich auch auf politischer Ebene herumgesprochen hatte, dass den Betroffenen häufig nur Beträge unter 1 Euro Stundenlohn belassen wurde haben sich Politiker verschiedener Fraktionen dafür eingesetzt diesen Zustand zu verändern. Das Gesetz sieht nun in § 94 Abs 6 vor, dass maximal 25% aus dem aktuellen Einkommen einzusetzen sind. Außerdem gibt es genaue Vorschriften über geringfügige Einkommen, die vollkommen unberücksichtigt bleiben müssen.
(z.B. Schülerjobs, Praktika bis 150 €, ehrenamtliche und Ferienjobs)

Hier die Gesetzestexte.